Nach einem frischen Unfall behandeln wir Sie schnell & kompetent, ohne stundenlange Wartezeiten in Krankenhausambulanzen!
Unser Zentrum ist uneingeschränkt zur Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen ("Durchgangsarzt" bzw. "D-Arzt").
Dies umfasst insbesondere die Erstversorgung, aber auch die Nachbehandlung nach stationären Aufenthalten und Operationen.
Allen Unfällen ist gemeinsam: sie passieren unvorhergesehen!
Kommen sie also bitte als Notfall in die Praxis!
Unfallverletzte Patienten werden selbstverständlich ohne Termin behandelt. Eine telefonische Ankündigung mit dem Hinweis auf einen Arbeitsunfall kann eine erste Einordnung erlauben und die Abläufe/Wartezeiten in der Praxis optimieren helfen.
Ein Arbeitsunfall passiert während der Arbeit, auf dem Weg dahin oder auf dem Heimweg von der Arbeit (Wegeunfall). Auch Unfälle in der Schule, im Kindergarten und z.B. beim Betriebssport sind versicherungstechnisch einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, Kinder in KiTa's, Kindergärten und Schüler, freiwillig versichern können sich Selbständige.
Die zuständige Versicherung für die Abwicklung eines solchen Unfalles ist nicht die Krankenversicherung des Patienten, sondern eine sog. Berufsgenossenschaft, der der Betrieb des Arbeitnehmers angehört. Bei Schul- und Kindergartenunfällen ist die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt die Behandlung bei Arbeitsunfällen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfall und Schulunfall finden Sie auch unter folgendem Link:
Unfallpraxis & Durchgangsarzt Gelsenkirchen
